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Kinderfreibetrag 2026: Was Euch wirklich zusteht

Autor

Andreas

Veröffentlicht

04.07.2026

Kinderfreibetrag 2026: Was Euch wirklich zusteht

Du sitzt abends am Küchentisch, die Steuererklärung ist offen, und plötzlich taucht dieses Wort auf: Kinderfreibetrag. Du fragst Dich, ob Du jetzt zusätzlich Geld bekommst, ob Du etwas beantragen musst und warum es schon wieder so kompliziert klingt. Du bist mit dieser Frage nicht allein, vielen Eltern geht es genauso.

Die gute Nachricht zuerst: Du musst kein Steuerprofi sein, um zu verstehen, was hinter dem Kinderfreibetrag steckt. Im Kern ist es ein Betrag, den der Staat als Existenzminimum Deines Kindes ansieht und deshalb von der Steuer freistellt. Ob Du davon profitierst, hängt vor allem von Eurem Einkommen ab.

Wir gehen das hier in Ruhe mit Dir durch. Du erfährst, wie hoch der Freibetrag 2026 ist, wie er mit dem Kindergeld zusammenhängt, ab wann er sich für Eure Familie wirklich rechnet und was Du in der Steuererklärung eintragen musst. Alle Beträge haben wir an den amtlichen Quellen geprüft.

Kurz gesagt: Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einen Teil Eures Einkommens von der Steuer freistellt. 2026 beträgt er zusammen mit dem BEA-Freibetrag 9.756 Euro pro Kind für beide Eltern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob er günstiger ist als das Kindergeld.

Das Wichtigste in Kürze

Was der Kinderfreibetrag überhaupt ist

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag. Das bedeutet: Ein Teil Eures Einkommens wird so behandelt, als hättet Ihr ihn gar nicht verdient, und bleibt steuerfrei. Dahinter steht ein einfacher Gedanke. Das Existenzminimum Deines Kindes, also das, was es zum Leben braucht, soll nicht besteuert werden.

Genau genommen besteht der Freibetrag aus zwei Teilen. Der erste ist der eigentliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum. Der zweite heißt etwas sperrig BEA-Freibetrag und steht für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Beide zusammen ergeben den Betrag, der Euer zu versteuerndes Einkommen senkt.

Wichtig zu verstehen: Der Freibetrag ist kein Geld, das auf Dein Konto fließt. Er reduziert die Bemessungsgrundlage für Deine Steuer. Wie viel Du dadurch sparst, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab. Die rechtliche Grundlage dafür steht in Paragraf 32 des Einkommensteuergesetzes.

Kinderfreibetrag (1)

So hoch ist der Kinderfreibetrag 2026

Für das Jahr 2026 liegt der Freibetrag für das Existenzminimum bei 3.414 Euro je Elternteil, also 6.828 Euro für beide Eltern zusammen. Dazu kommt der BEA-Freibetrag mit 1.464 Euro je Elternteil, das sind 2.928 Euro für beide. In der Summe sind das 9.756 Euro pro Kind, wenn Ihr gemeinsam veranlagt werdet.

Bei Einzelveranlagung oder wenn nur ein Elternteil den vollen Anspruch hat, gilt die Hälfte: 4.878 Euro pro Kind. Diese Beträge gelten für jedes Kind einzeln, bei zwei Kindern verdoppeln sie sich also entsprechend.

Zum Vergleich lohnt ein Blick zurück. Der Freibetrag für das Existenzminimum ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen, von 6.024 Euro im Jahr 2023 über 6.612 Euro (2024) und 6.672 Euro (2025) auf jetzt 6.828 Euro. Der Gesetzgeber passt ihn regelmäßig an, damit das steuerfreie Existenzminimum mit den Lebenshaltungskosten Schritt hält.

BestandteilPro ElternteilBeide Eltern zusammen
Kinderfreibetrag (Existenzminimum)3.414 €6.828 €
BEA-Freibetrag (Betreuung/Erziehung/Ausbildung)1.464 €2.928 €
Gesamt pro Kind4.878 €9.756 €

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung

Hier kommt der Punkt, der die meisten Eltern verwirrt. Du bekommst nicht zusätzlich zum Kindergeld noch die volle Steuerersparnis des Freibetrags obendrauf. Das Kindergeld wird Dir laufend ausgezahlt, und im Steuerbescheid prüft das Finanzamt, ob der Freibetrag für Dich günstiger gewesen wäre. Diese Rechnung heißt Günstigerprüfung, und Du musst sie nicht beantragen.

Das Finanzamt stellt zwei Dinge gegenüber. Auf der einen Seite das Kindergeld, das Du im Jahr bekommen hast, 2026 sind das 3.108 Euro je Kind. Auf der anderen Seite die Steuerersparnis, die der Freibetrag bringen würde. Ist die Ersparnis durch den Freibetrag höher als das Kindergeld, überweist Dir das Finanzamt die Differenz zusätzlich.

Das Kindergeld bleibt Dir dabei in jedem Fall erhalten. Du verlierst also nichts, wenn sich der Freibetrag für Dich nicht lohnt. Damit die Günstigerprüfung überhaupt läuft, musst Du allerdings eine Steuererklärung abgeben und Deine Kinder dort eintragen.

Ab welchem Einkommen sich der Freibetrag lohnt

Der Freibetrag spielt seine Stärke erst aus, wenn Euer Einkommen so hoch ist, dass die Steuerersparnis das Kindergeld übersteigt. Als grobe Faustregel gilt: Bei gemeinsam veranlagten Paaren lohnt sich der Freibetrag meist ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 85.000 Euro im Jahr.

Für Alleinerziehende greift der Vorteil schon früher, oft ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 42.000 bis 43.000 Euro. Das liegt am anderen Steuertarif für Einzelveranlagte. Diese Zahlen sind Richtwerte, der genaue Kipp-Punkt hängt von Deiner persönlichen Steuersituation ab.

Du musst das nicht selbst nachrechnen. Genau dafür gibt es die automatische Günstigerprüfung. Wenn Du unsicher bist, ob sich der Freibetrag bei Euch lohnt, ist das also kein Grund zur Sorge. Reich die Steuererklärung ein, und das Finanzamt nimmt Dir die Rechnung ab.

Kinderfreibetrag (2)

Schon im Monat spürbar: der Effekt auf der Lohnabrechnung

Der Kinderfreibetrag steht in der Steuererklärung und ist außerdem als Lohnsteuerabzugsmerkmal hinterlegt. Wenn Dein Kind dort eingetragen ist, wirkt sich der Freibetrag schon im laufenden Jahr auf Deine monatliche Abrechnung aus.

Allerdings nicht überall. Im laufenden Lohnsteuerabzug senkt der Freibetrag nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, nicht die eigentliche Lohnsteuer. Für viele Familien ist der Soli inzwischen entfallen, dann bleibt vor allem der Effekt bei der Kirchensteuer übrig, falls Ihr in einer Kirche seid.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Auch wenn beim Jahresabschluss das Kindergeld günstiger ist, werden die Freibeträge bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer trotzdem berücksichtigt. Hier kann der Freibetrag also wirken, selbst wenn er bei der Einkommensteuer am Ende nicht zum Tragen kommt.

Aufteilung zwischen den Eltern und Übertragung

Normalerweise steht jedem Elternteil die Hälfte des Freibetrags zu. In der Steuererklärung erscheint das als Zähler von 0,5 je Elternteil. Bei zusammen veranlagten Paaren spielt das keine große Rolle, weil ohnehin gemeinsam gerechnet wird.

Anders sieht es aus, wenn Ihr getrennt lebt, geschieden seid oder nie verheiratet wart. Dann hat jeder seine Hälfte. Kümmert sich ein Elternteil deutlich weniger, kann es eine Übertragung geben. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind nicht zu mindestens 75 Prozent, kann der betreuende Elternteil auf Antrag den vollen Freibetrag bekommen.

Beantragt wird das über die Anlage Kind in der Einkommensteuererklärung. Auch den BEA-Freibetrag kann ein Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen auf sich übertragen lassen, etwa wenn das Kind nur bei ihm gemeldet ist. Bei solchen Konstellationen lohnt sich oft ein Blick in die amtlichen Hinweise oder eine Beratung.

Wie lange Ihr den Freibetrag bekommt und was Ihr eintragen müsst

Den Freibetrag gibt es grundsätzlich, solange Ihr auch Anspruch auf Kindergeld habt. Für minderjährige Kinder ist das automatisch der Fall. Für volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag bleibt der Anspruch bestehen, solange sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.

Auch Übergangszeiten zählen, etwa zwischen Schule und Ausbildung, oder wenn Dein Kind keinen Ausbildungsplatz findet, obwohl es sich bemüht. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, kann der Anspruch sogar darüber hinaus bestehen.

Praktisch musst Du für jedes Kind die Anlage Kind ausfüllen und dort unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer Deines Kindes angeben. Ohne diese Nummer wird der Freibetrag nicht berücksichtigt. Einen gesonderten Antrag auf die Günstigerprüfung brauchst Du nicht, das Eintragen in der Anlage Kind reicht.

Wann sich fachliche Hilfe lohnt

Den Standardfall regelt das Finanzamt automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen eine Beratung Geld und Nerven spart.

Anlaufstellen sind ein Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberatung, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder Dein zuständiges Finanzamt. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Kinderfreibetrag

Nein, beides gibt es nur entweder oder. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, was für Dich vorteilhafter ist. Du bekommst zunächst das Kindergeld ausgezahlt. Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher, wird das Kindergeld gegengerechnet und Du erhältst die Differenz zusätzlich. Das ausgezahlte Kindergeld bleibt Dir in jedem Fall erhalten, Du verlierst also nichts.

Für 2026 beträgt der gesamte Freibetrag pro Kind 9.756 Euro, wenn Ihr als Paar gemeinsam veranlagt werdet. Er setzt sich aus dem Kinderfreibetrag für das Existenzminimum (6.828 Euro) und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.928 Euro) zusammen. Pro Elternteil ist das die Hälfte, also 4.878 Euro je Kind. Die Beträge gelten für jedes Kind getrennt.

Einen gesonderten Antrag brauchst Du nicht. Es reicht, wenn Du Deine Kinder in der Steuererklärung in der Anlage Kind einträgst und die steuerliche Identifikationsnummer angibst. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung dann automatisch durch. Wichtig ist nur, dass Du überhaupt eine Steuererklärung abgibst, denn ohne sie läuft die Prüfung nicht und der Freibetrag wird bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt.

Als grobe Orientierung lohnt sich der Freibetrag bei zusammen veranlagten Paaren meist ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 85.000 Euro im Jahr. Bei Alleinerziehenden greift der Vorteil schon früher, oft ab etwa 42.000 bis 43.000 Euro. Das sind Richtwerte, der genaue Punkt hängt von Deiner Steuersituation ab. Du musst aber nicht selbst rechnen, das übernimmt die Günstigerprüfung.

Ist Dein Kind als Lohnsteuerabzugsmerkmal hinterlegt, wirkt der Freibetrag schon im laufenden Jahr. Allerdings senkt er im monatlichen Lohnsteuerabzug nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, nicht die eigentliche Lohnsteuer. Da der Soli für viele Familien entfallen ist, bleibt vor allem der Effekt bei der Kirchensteuer übrig. Die volle Wirkung zeigt sich erst über die Steuererklärung.

Für minderjährige Kinder steht Dir der Freibetrag automatisch zu. Für volljährige Kinder bis zum 25. Geburtstag bleibt der Anspruch, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden, in einer Übergangszeit sind oder keinen Ausbildungsplatz finden. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen.

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Quellen

Alle Beträge und Regelungen entsprechen dem Stand: Juni 2026. Steuerliche Werte werden regelmäßig angepasst, prüfe vor Deiner Steuererklärung die aktuellen Angaben der amtlichen Quellen.