Du sitzt abends am Küchentisch, das Kind schläft endlich, und auf dem Bildschirm leuchtet das Antragsformular für ein Junior-Depot. Eine Frage hält dich auf: Soll das Depot auf den Namen deines Kindes laufen oder lieber auf deinen? Beide Wege klingen vernünftig, und genau das macht die Entscheidung so knifflig.
Die meisten Ratgeber jubeln dir sofort die Steuerersparnis unter und lassen den entscheidenden Haken weg. Wir machen das hier anders. Du bekommst beide Seiten, ehrlich und in Ruhe erklärt, damit du am Ende selbst entscheiden kannst, was zu deiner Familie passt.
Vorweg eine Beruhigung: Es gibt hier kein Richtig oder Falsch, das für alle gilt. Es gibt nur das, was zu eurer Situation, eurem Bauchgefühl und eurem Vertrauen passt. Lass uns das gemeinsam sortieren.
Kurz gesagt: Ein Depot auf Kindesnamen ist ein Wertpapierdepot, das rechtlich deinem Kind gehört und das du treuhänderisch verwaltest. Es nutzt die eigenen Steuerfreibeträge des Kindes, oft bleiben die Gewinne dadurch komplett steuerfrei. Der Haken: Ab 18 darf dein Kind frei darüber verfügen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Geld im Depot gehört rechtlich deinem Kind, nicht dir. Du verwaltest es treuhänderisch und darfst es nur fürs Kind einsetzen.
- Dein Kind hat eigene Steuerfreibeträge: 1.000 Euro Sparerpauschbetrag plus den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand: Juni 2026). Zusammen bleiben so Gewinne bis rund 13.380 Euro pro Jahr steuerfrei, und viele Familien zahlen null Steuern.
- Ab dem 18. Geburtstag kann dein Kind allein über das gesamte Vermögen entscheiden, auch gegen deinen Wunsch.
- Hohe Kapitalerträge können die beitragsfreie Familienversicherung und später das BAföG beeinflussen.
- Ein Depot auf deinen eigenen Namen bleibt flexibler, kostet dich aber meist die Steuervorteile des Kindes.
Was bedeutet ein Depot auf Kindesnamen überhaupt?
Ein Depot auf Kindesnamen, oft auch Junior-Depot oder Kinderdepot genannt, ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen deines minderjährigen Kindes läuft. Du als Elternteil eröffnest und verwaltest es, aber rechtlich gehört das angesparte Geld von Anfang an deinem Kind.
Der Fachbegriff dafür heißt treuhänderische Verwaltung. Das klingt sperrig, meint aber etwas Einfaches: Du triffst alle Anlageentscheidungen im Interesse deines Kindes und darfst das Geld ausschließlich für das Kind einsetzen. Es für dich selbst zu nutzen, etwa für den Familienurlaub oder eine neue Waschmaschine, ist nicht erlaubt, selbst wenn es finanziell mal eng wird.
Genau hier liegt der erste Unterschied zum Depot auf deinem eigenen Namen. Sparst du auf deinen Namen für dein Kind, bleibst du voll flexibel und Herr über das Geld. Beim Depot auf Kindesnamen gibst du diese Kontrolle bewusst ab. Dafür bekommst du an anderer Stelle echte Vorteile.

Der große Pluspunkt: die Steuerfreibeträge deines Kindes
Das stärkste Argument fürs Depot auf Kindesnamen sind die Steuern. Auch dein Kind hat nämlich eigene Freibeträge, und die werden bei einem Junior-Depot komplett für die Kapitalerträge frei. Bei einem Depot auf deinem Namen sind deine eigenen Freibeträge dagegen oft schon durch dein übriges Vermögen aufgebraucht.
Konkret stehen deinem Kind der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr und der Grundfreibetrag von 12.348 Euro zu (Stand: Juni 2026). Dazu kommt noch ein kleiner Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Solange dein Kind kein nennenswertes eigenes Einkommen hat, bleiben Gewinne aus dem Depot bis zu einer Größenordnung von rund 13.380 Euro pro Jahr steuerfrei. Für die meisten Familien heißt das in der Praxis: null Steuern auf die Erträge.
Damit das funktioniert, brauchst du zwei Dinge. Erstens einen Freistellungsauftrag bei der Bank über die 1.000 Euro. Zweitens, falls die Gewinne höher liegen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Mit dieser sogenannten NV-Bescheinigung behält die Bank gar keine Steuer erst ein. Das ist ein bisschen Papierkram, aber gut investierte Mühe.
| Steuervorteil | Betrag pro Jahr | Was du dafür brauchst |
|---|---|---|
| Sparerpauschbetrag | 1.000 Euro | Freistellungsauftrag bei der Bank |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | NV-Bescheinigung vom Finanzamt |
| Steuerfrei zusammen | rund 13.300 Euro | beide Schritte erledigt |
Der ehrliche Haken: Mit 18 entscheidet dein Kind allein
Jetzt zu dem Punkt, den die Hochglanz-Ratgeber gern verschweigen. Sobald dein Kind volljährig wird, gehört ihm das Depot ganz allein. Es darf von einem Tag auf den anderen frei darüber verfügen, das Geld auszahlen lassen und ausgeben, wofür auch immer es möchte. Dein Mitspracherecht endet am 18. Geburtstag.
Für viele Eltern ist das ein mulmiger Gedanke. Aus dem Studienfonds könnte theoretisch ein Auto, eine Weltreise oder Schlimmeres werden. Niemand kann dir garantieren, dass dein Kind mit 18 schon die Reife hat, eine fünfstellige Summe sinnvoll einzusetzen. Du gibst hier ein Stück Kontrolle ab, und das solltest du dir vorher bewusst machen.
Es gibt aber einen guten Gegenpol: Wenn dein Kind über die Jahre miterlebt, wie das Depot wächst, und du mit ihm über Geld sprichst, wächst meist auch das Verantwortungsgefühl mit. Ein Depot auf Kindesnamen kann so zur besten Finanzschule werden, die es gibt. Du bist damit nicht allein, viele Familien gehen diesen Weg ganz bewusst.

Was viele übersehen: Familienversicherung und BAföG
Ein Depot auf Kindesnamen wirkt sich über die Steuer hinaus auf zwei weitere Bereiche aus, die in vielen Ratgebern fehlen. Beide werden erst relevant, wenn größere Summen zusammenkommen, aber es ist gut, sie zu kennen.
Da ist zum einen die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dein Kind darf nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beitragsfrei mitversichert bleiben. Diese liegt 2026 bei 565 Euro im Monat. Kapitalerträge zählen dabei erst mit, soweit sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr liegen. Erst bei sehr hohen Gewinnen kann hier also überhaupt etwas anfallen.
Zum anderen kann das Depot später das BAföG beeinflussen. Anders als dein eigenes Elternvermögen zählt das Depot als Vermögen deines Kindes. Studierende unter 30 dürfen aktuell 15.000 Euro eigenes Vermögen besitzen, ohne dass es aufs BAföG angerechnet wird (Stand: Juni 2026). Liegt das Depot darüber, kann der Anspruch sinken. Für die meisten Sparpläne ist das aber erst nach vielen Jahren ein Thema.
Geschenke von Oma, Opa und Paten richtig einordnen
Ein schöner Nebeneffekt vom Depot auf Kindesnamen: Großeltern, Patentanten und Paten können direkt für dein Kind mitsparen. Wichtig ist, dass solche Einzahlungen rechtlich Schenkungen an das Kind sind und dass die Erwachsenen sich mit dir als Eltern abstimmen.
Steuerlich ist das in den allermeisten Familien völlig unkritisch. Ein Kind darf von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro und von jedem Großelternteil bis zu 200.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei geschenkt bekommen (Stand: Juni 2026). Von diesen Grenzen ist ein normaler Kindersparplan meilenweit entfernt.
Praktisch heißt das: Wenn Oma jeden Monat 25 Euro in den Sparplan gibt, musst du dir um Schenkungsteuer keine Gedanken machen. Sprich nur offen in der Familie ab, wer einzahlt, damit am Ende alle wissen, dass das Geld dem Kind gehört und nicht angetastet wird.
Depot auf Kindesnamen oder auf deinen Namen? So entscheidest du
Die Entscheidung lässt sich auf zwei Fragen herunterbrechen. Erstens: Wie wichtig ist dir die Steuerersparnis? Zweitens: Wie wichtig ist dir, dass du auch nach dem 18. Geburtstag deines Kindes noch mitreden kannst? Je nach Antwort kippt die Waage in die eine oder andere Richtung.
Wenn du sicher willst, dass das Geld dem Kind zugutekommt, die Steuervorteile mitnehmen möchtest und damit lebst, mit 18 loszulassen, ist das Depot auf Kindesnamen oft die ehrlichere Lösung. Willst du dagegen flexibel bleiben, das Geld notfalls auch anders einsetzen können oder den Übergabe-Zeitpunkt selbst bestimmen, sparst du besser auf deinem eigenen Namen und überträgst das Geld später bewusst.
Manche Familien fahren auch zweigleisig: einen Teil auf Kindesnamen für den Steuervorteil, einen Teil auf eigenem Namen als Puffer. Es gibt hier kein Patentrezept. Nimm dir die Zeit, beide Wege durchzudenken, statt dich von einer schnellen Steuerersparnis treiben zu lassen.
Wo du ein Junior-Depot eröffnen kannst
Hast du dich für das Depot auf Kindesnamen entschieden, brauchst du eine Bank, die ein Junior-Depot anbietet. Achte beim Vergleich auf drei Dinge: die laufenden Depotkosten, die Kosten pro Sparplan-Ausführung und die Auswahl an sparplanfähigen ETFs. Gerade bei kleinen Monatsraten machen die Sparplangebühren über die Jahre einen spürbaren Unterschied.
Ein etablierter Anbieter für ein solches Kinderdepot ist die comdirect Junior-Depot. Es richtet sich gezielt an Eltern, die für ihr minderjähriges Kind langfristig in Wertpapiere und ETFs sparen wollen, und bietet eine breite Auswahl an sparplanfähigen ETFs und Einzelwerten. Welche Konditionen, Sparplan- und Ordergebühren aktuell genau gelten, prüfst du am besten direkt auf der comdirect-Seite, denn solche Werte ändern sich von Zeit zu Zeit.
Wann du dir Rat von außen holen solltest
Dieser Artikel gibt dir Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. In manchen Situationen lohnt sich der Blick von jemandem, der eure konkreten Zahlen kennt.
- Wenn größere Summen zusammenkommen oder Großeltern erhebliche Beträge übertragen wollen, kläre die Schenkung mit einem Steuerberater oder der Verbraucherzentrale.
- Wenn unklar ist, wie sich Kapitalerträge auf die Familienversicherung deines Kindes auswirken, frag direkt bei deiner Krankenkasse nach.
- Wenn dein Kind aufs Studium zugeht und BAföG ein Thema werden könnte, lass den Vermögensstand vorab vom BAföG-Amt oder der Verbraucherzentrale einordnen.
- Bei größeren Verfügungen über das Depot kann eine Genehmigung des Familiengerichts nötig sein, hier hilft eine fachkundige Beratung weiter.
Eine kurze Beratung kostet wenig, kann dir aber teure Überraschungen ersparen. Das ist keine Schwäche, sondern kluge Vorsicht.
Häufige Fragen zu Depot auf Kindesnamen
Das Geld gehört rechtlich von Anfang an deinem Kind, auch wenn du als Elternteil das Depot eröffnest und verwaltest. Du handelst dabei treuhänderisch und darfst die Anlage nur im Interesse des Kindes einsetzen. Eine private Nutzung oder Entnahme für eigene Zwecke ist nicht erlaubt. Ab dem 18. Geburtstag kann dein Kind dann allein und frei über das gesamte Vermögen verfügen.
Dein Kind hat eigene Freibeträge: den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und den Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr (Stand: Juni 2026). Solange dein Kind kaum eigenes Einkommen hat, bleiben Kapitalerträge bis zu rund 13.380 Euro im Jahr steuerfrei. Dafür brauchst du einen Freistellungsauftrag bei der Bank und bei höheren Gewinnen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt.
Du kannst das Depot verwalten, umschichten und im Sinne des Kindes anlegen, aber das Geld gehört deinem Kind. Du darfst es nicht für dich selbst oder den laufenden Familienunterhalt verwenden, auch nicht in finanziell engen Zeiten. Bei größeren Verfügungen kann sogar eine Genehmigung des Familiengerichts nötig werden. Plane das Depot deshalb nur mit Geld, das wirklich langfristig fürs Kind gedacht ist.
Möglich ist das nur bei sehr hohen Erträgen. Dein Kind bleibt beitragsfrei familienversichert, solange sein Einkommen die Grenze von 565 Euro im Monat nicht dauerhaft überschreitet (Stand: 2026). Kapitalerträge zählen dabei erst mit, soweit sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr liegen. Für normale Sparpläne ist das in aller Regel kein Thema.
Mit dem 18. Geburtstag erhält dein Kind die volle Verfügungsgewalt über das Depot. Es kann frei entscheiden, ob es das Geld weiter anlegt, einen Teil entnimmt oder alles ausgeben möchte. Dein Mitspracherecht endet dann. Wenn du das Loslassen schwierig findest, kann es sinnvoll sein, frühzeitig über Geld zu sprechen oder einen Teil auf deinem eigenen Namen zu sparen.
Ja, Großeltern, Paten und andere Verwandte können in Absprache mit dir einzahlen. Solche Beiträge gelten als Schenkung an das Kind. Steuerlich ist das in fast allen Familien unkritisch, denn jedes Großelternteil darf bis zu 200.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei schenken (Stand: Juni 2026). Von dieser Grenze sind übliche Sparraten weit entfernt.
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Quellen
- Finanztip, Geldanlage für Kinder und Junior-Depot
- Finanztip, Einkommensgrenze für die Familienversicherung
- Finanztip, Schenkungssteuer, Freibeträge und 10-Jahres-Frist
- DKB, Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr
- vdek, Familienversicherung, Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen
Beträge und gesetzliche Grenzen können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Stand: Juni 2026.