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Kinderkrankengeld 2026: So viele Tage und so viel Geld stehen dir zu

Autor

Andreas

Veröffentlicht

23.06.2026

Kinderkrankengeld 2026: So viele Tage und so viel Geld stehen dir zu

Es ist 6:30 Uhr, dein Kind glüht vor Fieber und schmiegt sich verschnupft an dich. An Kita oder Schule ist heute nicht zu denken, an dein Meeting um neun ebenso wenig. Im Kopf rattert es sofort: Wer bleibt jetzt zu Hause, und was bedeutet das fürs Gehalt am Monatsende?

Genau für diese Tage gibt es das Kinderkrankengeld. Es springt ein, wenn du dein krankes Kind selbst betreuen musst und deshalb nicht arbeiten gehen kannst. Damit du im Ernstfall nicht erst lange recherchieren musst, findest du hier alles Wichtige in Ruhe erklärt: wie viele Tage dir zustehen, wie viel Geld am Ende ankommt und worauf du beim Antrag achten solltest.

Du bist damit übrigens in bester Gesellschaft. Kleine Kinder stecken sich in Kita und Schule ständig an, und gerade in den ersten Jahren reihen sich die Infekte oft aneinander. Dass du dann zu Hause bleiben darfst, ist kein Sonderwunsch, sondern dein gutes Recht.

Kurz gesagt: Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse, wenn du wegen deines kranken Kindes zu Hause bleibst. 2026 stehen jedem gesetzlich versicherten Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind zu, Alleinerziehenden 30. Es beträgt rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, höchstens 135,63 Euro am Tag.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist Kinderkrankengeld eigentlich?

Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung deiner gesetzlichen Krankenkasse. Sie greift, wenn du der Arbeit fernbleibst, um dein erkranktes Kind zu Hause zu betreuen, zu beaufsichtigen oder zu pflegen. Die rechtliche Grundlage steht in Paragraf 45 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Wichtig ist der Unterschied zum normalen Krankengeld: Hier bist nicht du krank, sondern dein Kind. Du selbst bist arbeitsfähig, kannst aber nicht arbeiten, weil dein Kind dich braucht. Für diese Tage lässt du dich unbezahlt von der Arbeit freistellen, und die Krankenkasse zahlt dir dafür den Lohnausfall größtenteils aus.

In manchen Fällen zahlt zuerst der Arbeitgeber weiter, etwa über Paragraf 616 BGB. Diese Pflicht ist aber oft im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Schau am besten einmal in deinen Vertrag, dann weißt du, was bei dir gilt.

Kinderkrankengeld (1)

Wie viele Tage Kinderkrankengeld gibt es 2026?

Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 gilt eine erhöhte Sonderregelung. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat pro Kalenderjahr und pro Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Arbeitstage sind dabei die Tage, an denen du sonst gearbeitet hättest. Ein Wochenende oder dein freier Tag zählt also nicht mit. Alleinerziehende bekommen die doppelte Zahl, also 30 Arbeitstage pro Kind.

Hast du mehrere Kinder, summieren sich die Tage, allerdings mit einer Obergrenze. Pro Elternteil sind höchstens 35 Arbeitstage im Jahr möglich, bei Alleinerziehenden höchstens 70. Mehr gibt es auch dann nicht, wenn rechnerisch noch Tage übrig wären.

Diese erhöhten Zahlen sind befristet. Sie gelten als Sonderregelung für die Jahre 2024, 2025 und 2026. Ohne eine neue Regelung fällt der Anspruch ab 2027 nach heutigem Stand wieder auf den alten Umfang zurück: 10 Arbeitstage pro Elternteil und Kind (20 für Alleinerziehende), bei mehreren Kindern höchstens 25 Tage pro Elternteil (50 für Alleinerziehende). Ob der Gesetzgeber erneut verlängert, ist noch offen (Stand: Juni 2026). Für deine Planung in diesem Jahr gelten aber die höheren Werte.

SituationPro KindHöchstens (mehrere Kinder)
Elternteil (Paar)15 Arbeitstage35 Arbeitstage
Alleinerziehend30 Arbeitstage70 Arbeitstage
Kinderkrankengeld (2)

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das ist der Lohn, der dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sonst aufs Konto käme. Hast du in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen, können es sogar bis zu 100 Prozent sein. Ein Beispiel: Liegt dein Nettolohn bei 100 Euro pro Tag, bekommst du rund 90 Euro Kinderkrankengeld für diesen Tag.

Nach oben gibt es eine gesetzliche Grenze. 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 Euro pro Tag (Stand: Juni 2026). Verdienst du mehr, wird dein Kinderkrankengeld auf diesen Betrag gedeckelt, mehr als diese Obergrenze gibt es also nicht. Vom Kinderkrankengeld werden noch deine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, dein Rentenkonto läuft dadurch aber weiter und du sammelst keine Lücke an.

Selbstständige und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld bekommen das Kinderkrankengeld ebenfalls, hier sind es allerdings rund 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens, ebenfalls bis zur Höchstgrenze.

Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?

Damit du Kinderkrankengeld bekommst, müssen mehrere Punkte zusammenkommen. Du selbst bist gesetzlich versichert und hast einen eigenen Anspruch auf Krankengeld, dein Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert, und es ist noch keine 12 Jahre alt. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, fällt diese Altersgrenze weg.

Außerdem darf keine andere Person in deinem Haushalt leben, die dein Kind betreuen könnte. Wohnen zum Beispiel die Großeltern mit im Haus und können einspringen, kann der Anspruch entfallen. Und du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, dass dein Kind tatsächlich Betreuung, Aufsicht oder Pflege braucht.

Bei privat versicherten Eltern oder Kindern sieht es anders aus: Hier gibt es kein gesetzliches Kinderkrankengeld. Beamtinnen und Beamte können in solchen Fällen je nach Dienstherr eine Dienstbefreiung zur Betreuung des kranken Kindes erhalten, ob und wie lange die Bezüge weiterlaufen, hängt von der jeweiligen Regelung ab. Bei einer privaten Krankenversicherung lohnt sich der Blick in den Tarif, ob eine vergleichbare Leistung enthalten ist.

So beantragst du das Kinderkrankengeld Schritt für Schritt

Der erste Weg führt zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt. Dort bekommst du die ärztliche Bescheinigung auf dem Formular Muster 21. Den medizinischen Teil füllt die Praxis aus, einen weiteren Abschnitt füllst du als betreuendes Elternteil selbst aus.

Diese Bescheinigung reichst du bei deiner Krankenkasse ein, viele Kassen bieten dafür inzwischen ein Online-Formular oder die App an. Deinem Arbeitgeber meldest du, dass du wegen deines kranken Kindes ausfällst, damit er dich unbezahlt freistellt und die nötigen Entgeltdaten an die Kasse übermittelt.

Der Anspruch besteht schon ab dem ersten Tag, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Bis das Geld ankommt, kann es allerdings etwas dauern, weil der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Zeit hat, die Lohndaten zu melden. Plane also nicht mit einer sofortigen Auszahlung.

Wenn dein Kind ins Krankenhaus muss

Muss dein Kind stationär behandelt werden und ist deine Mitaufnahme medizinisch sinnvoll, gelten die normalen Tageshöchstgrenzen nicht. Für die Begleitung im Krankenhaus ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen, du musst also nicht ängstlich Tage zählen.

Eine eigene, ebenfalls zeitlich unbegrenzte Regelung gibt es für schwerstkranke Kinder, die palliativ versorgt werden und nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben. Hier steht die Begleitung des Kindes klar im Vordergrund.

Solche Situationen sind belastend genug. Sprich in diesen Fällen früh mit deiner Krankenkasse und dem Sozialdienst der Klinik, sie helfen dir durch die Formalitäten und kennen die passenden Ansprechpartner.

Wann du dich beraten lassen solltest

Die Grundregeln sind klar, doch jeder Fall ist anders. In diesen Situationen holst du dir am besten verlässliche Auskunft, statt auf gut Glück zu entscheiden:

Dieser Artikel gibt dir eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

Häufige Fragen zu Kinderkrankengeld

2026 hat jeder gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Jahr. Alleinerziehende erhalten 30 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen pro Elternteil, bei Alleinerziehenden bei 70 Tagen. Diese erhöhte Zahl der Tage ist eine Sonderregelung und gilt nach derzeitigem Stand noch bis Ende 2026.

Das Kinderkrankengeld liegt in der Regel bei rund 90 Prozent deines ausgefallenen Nettolohns. Mit Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld in den letzten zwölf Monaten können es bis zu 100 Prozent sein. 2026 ist der Betrag auf höchstens 135,63 Euro pro Tag gedeckelt (Stand: Juni 2026). Selbstständige und freiwillig Versicherte mit Krankengeldanspruch erhalten etwa 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens.

Beide Elternteile haben jeweils ihren eigenen Anspruch. In der Regel bleibt aber pro Tag nur ein Elternteil zu Hause und bezieht das Kinderkrankengeld. Habt ihr eure Tage unterschiedlich aufgeteilt, könnt ihr ungenutzte Tage unter bestimmten Voraussetzungen auf den anderen Elternteil übertragen, wenn dessen Tage aufgebraucht sind und der Arbeitgeber zustimmt. Sprecht das am besten frühzeitig ab.

Für das Kinderkrankengeld brauchst du grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung auf dem Formular Muster 21, die du dir in der Kinderarztpraxis holst und bei deiner Krankenkasse einreichst. Sie bestätigt, dass dein Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Ohne diesen Nachweis zahlt die Kasse nicht. Frage im Zweifel direkt bei deiner Krankenkasse nach dem genauen Ablauf.

Nein. Das gesetzliche Kinderkrankengeld setzt voraus, dass du und dein Kind gesetzlich versichert sind. Ist dein Kind privat versichert oder bist du selbst nicht gesetzlich krankenversichert, besteht kein Anspruch auf diese Leistung. Bei einer privaten Krankenversicherung lohnt sich der Blick in den Tarif, ob eine vergleichbare Leistung vereinbart ist.

Sind alle Tage verbraucht und dein Kind weiter krank, kannst du mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub, Überstundenabbau oder mobiles Arbeiten besprechen. Manche Familien teilen sich die Betreuung auch mit Großeltern oder Freunden auf. Bei einem Krankenhausaufenthalt deines Kindes mit medizinisch sinnvoller Mitaufnahme gilt keine Tagesgrenze, dort ist die Begleitung zeitlich nicht begrenzt.

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Quellen

Beträge und Regelungen können sich ändern. Bitte prüfe die aktuellen Werte bei deiner Krankenkasse. Stand: Juni 2026.