Der errechnete Termin rückt näher, im Bauch ist ordentlich Betrieb, und zwischen Kinderzimmer streichen und Kliniktasche packen schleicht sich diese eine leise Sorge ein: Wovon leben wir eigentlich, wenn ich bald nicht mehr zur Arbeit gehe? Genau an dieser Stelle springt das Mutterschaftsgeld ein.
Du bist mit dieser Frage nicht allein. Viele werdende Mütter schieben den Papierkram vor sich her, weil Begriffe wie Schutzfrist, Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss nach Aktenordnern klingen. Dabei steckt dahinter eine ziemlich faire Idee: Du sollst im Mutterschutz nicht plötzlich mit leeren Händen dastehen.
Hier bekommst du den ruhigen Überblick, ohne Fachchinesisch. Wir gehen gemeinsam durch, wie viel Mutterschaftsgeld dir zusteht, wer es zahlt, wie der Arbeitgeberzuschuss funktioniert und wie du den Antrag rechtzeitig stellst. So, wie du es einer guten Freundin am Küchentisch erklären würdest.
Kurz gesagt: Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung während der Mutterschutzfristen. Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, etwa privat oder über den Partner familienversicherte Frauen, erhalten einmalig höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Rein privat versicherte Selbstständige bekommen diese Leistung dagegen nicht automatisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, also rund 390 Euro im Monat.
- Verdienst du netto mehr als 13 Euro am Tag, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss, sodass dein gewohntes Netto erhalten bleibt.
- Arbeitnehmerinnen ohne eigene gesetzliche Mitgliedschaft (privat oder familienversichert) und Minijobberinnen bekommen einmalig höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Rein privat versicherte Selbstständige sind davon ausgenommen.
- Die Schutzfristen liegen bei 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach.
- Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen.
- Den Antrag stellst du frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin mit einer ärztlichen Bescheinigung.
Was ist Mutterschaftsgeld eigentlich?
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung für die Wochen rund um die Geburt, in denen du nicht arbeiten darfst. In dieser Zeit greift das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz, und damit du trotzdem nicht ohne Einkommen dastehst, springt das Mutterschaftsgeld ein.
Die Leistung soll dein wegfallendes Gehalt während der Schutzfristen auffangen. Sie wird für die Zeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt, also für rund vierzehn Wochen plus den Entbindungstag selbst. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt sind es entsprechend mehr.
Wichtig zu wissen: Mutterschaftsgeld bekommst du nicht automatisch. Du musst es aktiv beantragen, und je nach deiner Versicherung ist eine andere Stelle dafür zuständig. Welche das ist, schauen wir uns gleich Schritt für Schritt an.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Grundsätzlich richtet sich Mutterschaftsgeld an Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zu Hause arbeiten. Auch Auszubildende, Frauen in einem Praktikum nach dem Berufsbildungsgesetz und unter bestimmten Bedingungen Minijobberinnen sind erfasst. Entscheidend ist, dass die Schwangerschaft in die Schutzfristen fällt.
Den vollen Anspruch von bis zu 13 Euro pro Tag hast du, wenn du selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist und Anspruch auf Krankengeld hast. Bist du privat oder über deinen Partner familienversichert, übernimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Betrag von höchstens 210 Euro.
Auch als Selbstständige kannst du Mutterschaftsgeld bekommen, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und über einen Wahltarif mit Krankengeld verfügst. Dann orientiert sich die Höhe am vereinbarten Krankengeld. Bist du rein privat versichert, gibt es vom Bundesamt nichts, hier lohnt der Blick in deinen Tarif.
Wie viel Mutterschaftsgeld bekommst du? Die Höhe im Überblick
Die Höhe hängt davon ab, wie du versichert bist und was du vorher verdient hast. Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin bekommst du von deiner Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag, das sind bei einem Monat mit 30 Tagen rund 390 Euro. Mehr als diese 13 Euro zahlt die Kasse nicht, der Rest läuft über deinen Arbeitgeber.
Die folgende Übersicht zeigt dir auf einen Blick, wer in welcher Situation welchen Betrag von welcher Stelle bekommt. Die genauen Beträge gelten mit Stand Juni 2026.
| Deine Situation | Wer zahlt | Höhe |
|---|---|---|
| Gesetzlich versichert, angestellt | Krankenkasse plus Arbeitgeber | bis 13 Euro/Tag von der Kasse, Rest als Arbeitgeberzuschuss |
| Privat oder familienversichert | Bundesamt für Soziale Sicherung | einmalig höchstens 210 Euro |
| Minijob ohne eigene GKV-Mitgliedschaft | Bundesamt für Soziale Sicherung | einmalig höchstens 210 Euro plus ggf. Arbeitgeberzuschuss |
| Selbstständig, freiwillig gesetzlich mit Krankengeld-Wahltarif | Krankenkasse | in Höhe des vereinbarten Krankengeldes |
Arbeitgeberzuschuss: so bleibt dein Netto erhalten
Die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse sind für die meisten Frauen weniger als ihr gewohntes Gehalt. Genau hier kommt der Arbeitgeberzuschuss ins Spiel. Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen den 13 Euro und deinem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt. Unterm Strich bekommst du so weiter dein normales Netto.
Berechnet wird der Zuschuss aus den letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben dabei außen vor. Ein Beispiel: Liegt dein durchschnittliches Netto bei 60 Euro am Tag, zahlt die Kasse 13 Euro und dein Arbeitgeber die restlichen 47 Euro.
Keine Sorge, dass dein Arbeitgeber auf diesen Kosten sitzen bleibt und dir das übel nimmt: Er bekommt den Zuschuss über das sogenannte U2-Umlageverfahren in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet. Für dich heißt das vor allem, den Zuschuss rechtzeitig zu beantragen, oft reicht ein formloses Schreiben.

Die Schutzfristen: 6 Wochen vorher, 8 oder 12 Wochen danach
Die Zeit, in der du Mutterschaftsgeld bekommst, ist klar geregelt. Sie umfasst die 6 Wochen vor dem errechneten Termin und die 8 Wochen nach der Geburt, dazu den Entbindungstag selbst. In den sechs Wochen vorher darfst du auf eigenen Wunsch noch arbeiten, nach der Geburt gilt dagegen ein striktes Beschäftigungsverbot.
In bestimmten Fällen verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen: bei einer Mehrlingsgeburt, bei einer Frühgeburt und wenn beim Kind innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird. Bei Frühgeburten kommen außerdem die Tage hinzu, die vor der Geburt nicht genutzt werden konnten.
Diese verlängerte Schutzfrist läuft nicht immer von allein. Bei einer festgestellten Behinderung des Kindes musst du sie selbst beantragen und deinen Arbeitgeber sowie deine Krankenkasse informieren. Eine ärztliche Bescheinigung genügt, sie sollte innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt ausgestellt werden.
Mutterschaftsgeld beantragen: Schritt für Schritt
Die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bekommst du frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Sie ist die Grundlage für deinen Antrag, also plane den Arztbesuch dafür rund um diesen Zeitpunkt ein.
Als gesetzlich Versicherte reichst du diese Bescheinigung bei deiner Krankenkasse ein, meist zusammen mit einem kurzen Formular der Kasse. Den Arbeitgeberzuschuss meldest du parallel bei deinem Arbeitgeber an. Bist du privat oder familienversichert, geht dein Antrag direkt an das Bundesamt für Soziale Sicherung, am besten zu Beginn deiner Schutzfrist.
Ein kleiner Tipp, der Stress nimmt: Leg dir die Unterlagen frühzeitig bereit und kläre mit deiner Kasse, welches Formular sie genau möchte. So liegt das Geld pünktlich zu Beginn der Schutzfrist auf dem Konto, statt dass du im Wochenbett noch hinterhertelefonierst.
Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Steuern: was du wissen solltest
Mutterschaftsgeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem dein übriges Einkommen im Jahr versteuert wird. In der Steuererklärung trägst du es deshalb gesondert ein. Bekommst du in einem Jahr mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wichtig für deine Planung: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für die Zeit nach der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten Lebensmonaten bekommst du deshalb oft kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt. Diese Monate zählen trotzdem als Basiselterngeldmonate der Mutter, sie sind also nicht verloren.
Mehr zur Antragstellung und den Varianten findest du in unserem Ratgeber zum Thema Elterngeld beantragen. Wenn du dir einen Gesamtüberblick über die finanzielle Unterstützung rund um die Geburt verschaffen möchtest, hilft dir außerdem unser Beitrag zu den staatlichen Leistungen für Familien weiter.
Wann du dir Beratung holen solltest
Beim Mutterschaftsgeld geht es um echtes Geld und um Fristen. In diesen Situationen ist es klug, dir gezielt Unterstützung zu holen, statt zu raten.
- Du bist selbstständig, privat versichert oder hast schwankendes Einkommen und weißt nicht, was dir zusteht.
- Deine Situation ist besonders, etwa Mehrlinge, ein Frühchen oder ein Kind mit Behinderung mit verlängerter Schutzfrist.
- Dein Arbeitgeber verweigert den Zuschuss oder berechnet ihn aus deiner Sicht falsch.
- Du bist unsicher, wie Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Elterngeld bei dir zusammenspielen.
Kostenlose und seriöse Hilfe bekommst du bei deiner Krankenkasse, beim Bundesamt für Soziale Sicherung, beim Familienportal des Bundes und bei den Verbraucherzentralen.
Häufige Fragen zu Mutterschaftsgeld
Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin zahlt deine Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag, das sind rund 390 Euro im Monat. Verdienst du netto mehr, gleicht dein Arbeitgeber die Differenz aus, sodass dein gewohntes Nettogehalt erhalten bleibt. Bist du privat oder familienversichert, bekommst du vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro für die gesamte Schutzfrist, dazu kann ein Arbeitgeberzuschuss kommen.
Das hängt von deiner Versicherung ab. Als gesetzlich Versicherte mit eigener Mitgliedschaft bekommst du bis zu 13 Euro pro Tag von deiner Krankenkasse, den Rest bis zu deinem Netto zahlt dein Arbeitgeber als Zuschuss. Diesen Zuschuss bekommt der Arbeitgeber über das U2-Umlageverfahren wieder erstattet. Bist du privat oder familienversichert oder hast einen Minijob ohne eigene gesetzliche Versicherung, zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, die du für den Antrag brauchst, bekommst du frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Mit ihr reichst du den Antrag dann bei deiner Krankenkasse ein. Bist du privat oder familienversichert, stellst du den Antrag direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung, am besten zu Beginn deiner Schutzfrist. Je früher du dich kümmerst, desto pünktlicher ist das Geld da.
Mutterschaftsgeld bekommst du während der gesetzlichen Schutzfristen, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, dazu für den Entbindungstag. Das sind insgesamt rund vierzehn Wochen. Bei einer Mehrlingsgeburt, einer Frühgeburt oder einer beim Kind festgestellten Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Bei Frühgeburten kommen außerdem die vor der Geburt nicht genutzten Tage hinzu.
Ja, das Mutterschaftsgeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, das heißt, es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr. Bekommst du in einem Jahr mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld, musst du eine Steuererklärung abgeben und das Mutterschaftsgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss dort gesondert eintragen. Das kann dazu führen, dass du auf dein anderes Einkommen etwas mehr Steuern zahlst.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für die Zeit nach der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten Lebensmonaten deines Kindes bekommst du deshalb meist kein zusätzliches Elterngeld überwiesen, weil das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist. Diese Monate zählen aber als Basiselterngeldmonate der Mutter und gehen dir nicht verloren. Sie sind nur bereits durch die Mutterschaftsleistungen abgedeckt.
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Quellen
- Familienportal des Bundes, Mutterschaftsleistungen
- Bundesamt für Soziale Sicherung, Mutterschaftsgeld: Häufige Fragen
- Familienportal des Bundes, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Finanztip, Mutterschaftsgeld: Anspruch, Höhe und Beantragung
- Mutterschutzgesetz, § 19 Mutterschaftsgeld
- Familienportal des Bundes, Mutterschaftsgeld und Steuern
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Sozial-, Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Fristen und Regelungen können sich ändern. Stand: Juni 2026.