Startseite / Ratgeber / Familie / Finanzen & Recht / Steuern sparen mit Kind: Diese Vorteile holst du dir 2026 zurück

Steuern sparen mit Kind: Diese Vorteile holst du dir 2026 zurück

Autor

Andreas

Veröffentlicht

05.07.2026

Steuern sparen mit Kind: Diese Vorteile holst du dir 2026 zurück

Es ist später Abend, das Kind schläft endlich, und du sitzt mit einem Stapel Kita-Rechnungen und einem lauwarmen Tee vor dem Laptop. Die Steuererklärung wartet, und irgendwo zwischen Zeile 41 und Anlage Kind beschleicht dich das Gefühl, dass du eigentlich Geld liegen lässt. Genau dieses Gefühl wollen wir dir nehmen.

Denn mit Kind stehen dir eine ganze Reihe Steuervorteile zu, von denen viele Familien nicht alle kennen. Manche laufen automatisch, andere musst du aktiv eintragen. Und gerade die Beträge, die du selbst nachträgst, machen am Ende oft den Unterschied zwischen einer kleinen und einer richtig spürbaren Rückzahlung aus.

Wir gehen die wichtigsten Posten mit dir durch, in Ruhe und ohne Steuerlatein. Du erfährst, was sich 2026 geändert hat, welche Belege du sammeln solltest und an welchen Stellen sich der Blick wirklich lohnt. Am Ende weißt du genau, wo du ansetzen kannst.

Kurz gesagt: Steuern sparen mit Kind bedeutet vor allem: Kindergeld oder Kinderfreibetrag, abgesetzte Kinderbetreuungskosten und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist. Trag deine Kosten in der Anlage Kind ein, dann holst du dir oft mehrere Hundert Euro zurück.

Das Wichtigste in Kürze

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Das rechnet das Finanzamt für dich

Für jedes Kind wird dir das Kindergeld laufend ausgezahlt, im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob der Kinderfreibetrag für dich günstiger gewesen wäre. Doppelt bekommst du beides nicht. Seit Januar 2026 liegt das Kindergeld einheitlich bei 259 Euro pro Monat und Kind, also 3.108 Euro im Jahr, egal ob es dein erstes oder viertes Kind ist. Das Geld wird dir laufend ausgezahlt und ist unabhängig von deinem Einkommen.

Der Kinderfreibetrag ist die Alternative. Er beträgt 2026 zusammen 9.756 Euro pro Kind und setzt sich aus 6.828 Euro für das Existenzminimum und 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammen. Statt dass dir Geld ausgezahlt wird, bleibt dieser Betrag von deinem zu versteuernden Einkommen verschont.

Das Schöne: Du musst dich nicht entscheiden. Bei der Steuererklärung läuft automatisch die sogenannte Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und nimmt die, bei der mehr für dich herauskommt. In der Regel lohnt sich der Freibetrag erst ab einem höheren Einkommen, grob ab rund 84.000 Euro gemeinsam bei Verheirateten oder etwa 42.000 Euro bei Alleinerziehenden.

LeistungBetrag 2026Wie es wirkt
Kindergeld259 Euro/Monat je KindWird laufend ausgezahlt
Kinderfreibetrag6.828 Euro je KindSenkt zu versteuerndes Einkommen
BEA-Freibetrag2.928 Euro je KindFür Betreuung, Erziehung, Ausbildung
Freibetrag gesamt9.756 Euro je KindGreift statt Kindergeld, falls günstiger
Steuern sparen mit Kind (1)

Kinderbetreuungskosten: Kita, Tagesmutter und Co. absetzen

Hier liegt für viele Familien der größte Hebel. Seit 2025 kannst du 80 Prozent deiner Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Berücksichtigt werden Kosten bis 6.000 Euro, davon dann 80 Prozent. Vorher waren es nur zwei Drittel und maximal 4.000 Euro, die Erhöhung bringt dir also bares Geld.

Dazu zählen Kita, Krippe, Kindertagesstätte, Hort, Tagesmutter, Au-pair oder Babysitter. Das Kind muss zu deinem Haushalt gehören und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme gilt, wenn sich dein Kind wegen einer Behinderung nicht selbst versorgen kann.

Ganz wichtig für die Anerkennung: Du brauchst eine Rechnung und musst unbar bezahlt haben, also per Überweisung oder Lastschrift. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht beim Babysitter. Sammle die Belege übers Jahr, dann hast du sie bei der Steuererklärung griffbereit.

Bestseller Nr. 1
Lexware QuickSteuer 2021 für das Steuerjahr 2020|Minibox|Einfache und schnelle Steuererklärungs-Software für Arbeitnehmer, Familien, Vermieter, Studenten und Rentner|Standard|1|1 Jahr|PC|Disc
  • Ab Version 2021 für die Erstellung und Abgabe von bis zu 3 Steuererklärungen - geeignet für Windows 8.1 / 10
  • Die praktische Steuererklärungssoftware mit einer übersichtlichen Benutzeroberfläche hilft Schritt für Schritt die Steuererklärung zu erstellen - ohne Behördendeutsch und Formulardschungel
  • QuickSteuer 2021 enthält nicht nur eine vorausgefüllte Steuererklärung, sondern auch einen Belegmanager, einen Elster-Assistenten & alles, was für amtliche Formulare & Steueranlagen benötigt wird
  • Die Lexware Steuersoftware hilft mittels Elster-Assistent die Daten an das Finanzamt zu übermitteln, während im Belegmanager alle Belege sicher und übersichtlich verwaltet werden können
  • QuickSteuer bietet einen zuschaltbaren Steuerprüfer, der während der Eingabe signalisiert, ob Daten unvollständig oder fehlerhaft sind - für eine einfache, mühelose Anwendung
  • Lieferumfang: 1 x CD Minibox QuickSteuer 2021 von Haufe-Lexware für das Steuerjahr 2020 - geeignet für Arbeitnehmer, Familien, Vermieter, Studenten und Rentner
AngebotBestseller Nr. 2
Lexware QuickSteuer 2020 für das Steuerjahr 2019|Minibox|Einfache und schnelle Steuererklärungs-Software für Arbeitnehmer, Familien, Vermieter, Studenten und Rentner
  • Die praktische Steuererklärungssoftware mit einer übersichtlichen Benutzeroberfläche hilft Schritt für Schritt die Steuererklärung zu erstellen - ohne Behördendeutsch und Formulardschungel
  • QuickSteuer 2020 enthält nicht nur eine vorausgefüllte Steuererklärung, sondern auch einen Belegmanager, einen Elster-Assistenten und alles, was für amtliche Formulare und Steueranlagen benötigt wird
  • Die Lexware Steuersoftware hilft mittels Elster-Assistent die Daten an das Finanzamt zu übermitteln, während im Belegmanager alle Belege sicher und übersichtlich verwaltet werden können
  • Steuererklärungssoftware bietet einen zuschaltbaren Steuerprüfer, der während der Eingabe signalisiert, ob Daten unvollständig oder fehlerhaft sind - für eine einfache, mühelose Anwendung
  • Lieferumfang: 1 x Einzelplatzlizenz Lexware QuickSteuer 2020 von Haufe-Lexware für das Steuerjahr 2019 - geeignet für Arbeitnehmer, Familien, Vermieter, Studenten und Rentner
Steuern sparen mit Kind (2)

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro extra

Wenn du dein Kind allein erziehst, steht dir ein eigener Steuervorteil zu. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt bei 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind in deinem Haushalt kommen 240 Euro dazu. Voraussetzung ist, dass keine andere erwachsene Person mit im Haushalt lebt, die dort gemeldet ist.

Am einfachsten kommst du an den Betrag über die Steuerklasse II. Dann wird die Entlastung schon Monat für Monat bei deinem Lohn berücksichtigt, du hast also direkt mehr netto. Die Steuerklasse II bekommst du nicht automatisch, du musst sie beim Finanzamt beantragen.

Falls du die Steuerklasse noch nicht hast, ist nichts verloren. Du kannst den Entlastungsbetrag auch nachträglich über die Steuererklärung holen, dann gibt es das Geld als Rückzahlung. Gerade nach einer Trennung lohnt sich der Blick darauf, weil viele den Antrag schlicht vergessen.

Schulgeld, Ausbildung und ältere Kinder

Schickst du dein Kind auf eine Privatschule, etwa eine Waldorf- oder Montessori-Schule, kannst du 30 Prozent des Schulgelds bis maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben absetzen. Reine Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Betreuung zählen dabei nicht mit, nur das eigentliche Schulgeld.

Wird dein Kind älter, kommt der Ausbildungsfreibetrag ins Spiel. Er beträgt 1.200 Euro im Jahr und greift, wenn dein volljähriges Kind in Ausbildung oder Studium ist und auswärts wohnt, du es also finanziell unterstützt und der Lebensmittelpunkt außerhalb deines Haushalts liegt. Für jeden Monat, in dem die Bedingungen passen, gibt es anteilig 100 Euro.

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deines Kindes kannst du absetzen, solange du Anspruch auf Kindergeld oder Freibetrag hast. Das wird oft übersehen, summiert sich aber über die Jahre. Trag die Beiträge in der Anlage Kind ein.

Kinderdepot: Wie dein Kind eigene Freibeträge nutzt

Sparst du für dein Kind, kannst du das Geld auf ein Kinderdepot auf den Namen des Kindes legen. Der Clou: Dein Kind ist steuerlich eine eigene Person mit eigenen Freibeträgen. Kapitalerträge werden nicht dir zugerechnet, sondern deinem Kind, das eigene Grenzen hat.

Jedem Kind steht 2026 ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro zu. Über einen Freistellungsauftrag bei der Bank bleiben Erträge bis zu dieser Höhe steuerfrei. Hat dein Kind keine weiteren Einkünfte, lässt sich über eine Nichtveranlagungsbescheinigung sogar deutlich mehr steuerfrei stellen, weil zusätzlich der Grundfreibetrag von 12.348 Euro greift.

Behalte dabei die Familienversicherung im Blick. Übersteigt das Einkommen deines Kindes die Grenze von 565 Euro im Monat, kann der kostenlose Schutz über die Krankenkasse wackeln. Bei normalen Sparbeträgen passiert das selten, bei größeren Depots solltest du es aber im Auge haben.

Riester-Kinderzulage und weitere Förderung

Hast du einen Riester-Vertrag, bringt jedes Kind eine eigene Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gibt es 300 Euro Kinderzulage pro Jahr, für früher geborene Kinder 185 Euro. Die Zulage fließt, solange du Kindergeld für das Kind bekommst, längstens bis zum 25. Geburtstag.

Wichtig ist der Dauerzulagenantrag. Stellst du ihn einmal, holt dein Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch ab, du musst dich nicht jährlich kümmern. Die Zulage wird in der Regel dem Elternteil zugeordnet, der das Kindergeld erhält.

Verdienst du wenig, prüfe außerdem den Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Er beträgt seit Januar 2026 bis zu 297 Euro im Monat pro Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er ist keine Steuerleistung, gehört aber zum Gesamtbild der Familienförderung dazu.

Wann sich der Gang zum Profi lohnt

Die meisten Posten kannst du selbst eintragen. In manchen Situationen sparst du mit Beratung aber mehr, als sie kostet.

Ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung kennt deinen Einzelfall. Bei Fragen zu Familienleistungen helfen dir die Familienkasse und die Verbraucherzentrale kostenlos weiter.

Häufige Fragen zu Steuern sparen mit Kind

Nein, du bekommst immer nur eines von beiden. Während des Jahres läuft das Kindergeld mit 259 Euro pro Monat. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt über die Günstigerprüfung automatisch, ob der Kinderfreibetrag mehr bringt. Ist das der Fall, wird der bereits gezahlte Kindergeldbetrag gegengerechnet. Du musst dich also nicht aktiv entscheiden, das Finanzamt nimmt für dich die günstigere Variante.

Du kannst 80 Prozent deiner Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Berücksichtigt werden Kosten bis 6.000 Euro im Jahr. Das gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag. Voraussetzung ist eine Rechnung und dass du unbar bezahlt hast, also überwiesen statt bar. Reine Verpflegungskosten oder Beiträge für Sportvereine zählen nicht mit, nur die eigentliche Betreuung.

Alleinerziehende erhalten den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr für das erste Kind, plus 240 Euro für jedes weitere Kind im Haushalt. Voraussetzung ist, dass keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt gemeldet ist. Über die Steuerklasse II wirkt der Betrag schon beim monatlichen Lohn. Du kannst ihn aber auch nachträglich über die Steuererklärung geltend machen, wenn du die Steuerklasse noch nicht hast.

Ja, denn dein Kind hat eigene Steuerfreibeträge. Kapitalerträge werden dem Kind zugerechnet, nicht dir. Über den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bleiben Erträge mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei. Über eine Nichtveranlagungsbescheinigung lässt sich zusammen mit dem Grundfreibetrag sogar deutlich mehr steuerfrei stellen. Achte nur darauf, dass das Einkommen des Kindes die Grenze für die kostenlose Familienversicherung nicht sprengt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei einer Ausbildung oder einem Studium bis zum 25. Geburtstag deines Kindes. Solange du Anspruch auf Kindergeld oder Freibetrag hast, kannst du auch andere Posten nutzen, etwa Versicherungsbeiträge oder den Ausbildungsfreibetrag. Die Riester-Kinderzulage fließt ebenfalls längstens bis zum 25. Geburtstag, solange Kindergeld gezahlt wird.

Die meisten Posten kommen in die Anlage Kind. Dort gibst du je Kind die Betreuungskosten, das Schulgeld, Versicherungsbeiträge und den Ausbildungsfreibetrag an. Beim Schulgeld trägst du nur den abziehbaren Anteil ein, die 30 Prozent rechnet das Finanzamt selbst. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst du über die Anlage Kind oder die Steuerklasse II. Bewahre alle Rechnungen auf, das Finanzamt kann sie nachfordern.

Das könnte dich auch interessieren

Quellen

Alle Beträge nach aktueller Rechtslage. Steuerregeln und Förderhöhen ändern sich, prüfe Beträge vor der Steuererklärung erneut. Stand: Juni 2026.